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Behördengebäude 2027: Städtetag warnt vor Mehraufwand

Ab 2027 braucht jedes Behördengebäude der öffentlichen Hand einen Bedarfsausweis. Was Städtetag, Bundestag und Normenkontrollrat dazu sagen und warum die Kosten nirgends stehen.

Transkript

Der Bundestag beschließt ein brandneues Gesetz und warnt in exakt derselben Sekunde vor seinem eigenen Werk. Klingt total verrückt, oder? Ist am 10. Juli 2026 aber genau so passiert.

Heute schauen wir uns an, wer das neue Energieausweisrecht ab 2027 eigentlich so massiv kritisiert. Das ist ein absolutes Paradoxon. Der Bundestag beschließt das Gesetz und hält noch am selben Tag wörtlich mit Besorgnis fest, dass das Ganze zu neuer Bürokratie führt.

Ein Beschluss, der sich quasi selbst kritisiert. Schauen wir uns direkt an, was da auf uns zukommt. Egal ob in Köln, Düsseldorf, im Ruhrgebiet, in Münster, Bielefeld, Aachen oder Bonn.

Es gibt neue Auslöser für den Energieausweis. Wenn Sie zum Beispiel einen Pachtvertrag verlängern oder es um behördlich genutzte Gebäude der öffentlichen Hand geht, greift ab 2027 das neue Gesetz.

Aber ganz wichtig, merken Sie sich das. Diese neuen Pflichten greifen immer nur dann, wenn noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Haben Sie einen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Und wie sieht das in der Praxis bei sogenannten Mischgebäuden aus? Also zum Beispiel unten der Laden, oben die Wohnung. Bisher gab es da oft zwei separate Ausweise.

Ab 2027 gibt es dann nur noch einen einzigen Bedarfsausweis mit verschiedenen Zonen. Und hier ist wichtig, Paragraf 20 Absatz 2 entscheidet ganz exakt über diese Zonen.

Es wird also definitiv nicht automatisch jeder kleine Laden im Haus zur eigenen Zone. Ein Energieausweis, den Sie sich noch im Jahr 2026 ausstellen lassen, gilt exakt zehn Jahre lang.

Damit haben Sie für ein komplettes Jahrzehnt absolute Ruhe. Egal ob bei Vermietung, Verkauf oder Vertragsverlängerung. Aber warum schlagen gerade alle Experten so extrem laut Alarm?

Schon im Mai 2026, also noch weit vor dem eigentlichen Beschluss, hat der Nationale Normenkontrollrat den Entwurf ganz genau geprüft. In der Stellungnahme Nummer 810-08 fällen Sie ein klares Urteil.

Zitat, nicht praxistauglich. Und der Bundesrat? Der sieht das ganz ähnlich. Dort hielt man wörtlich fest, dass diese reinen Berichts- und Nachweispflichten, Zitat, zu erheblichem Mehraufwand führen, ohne dass damit faktisch ein Mehrwert verbunden wäre.

Also richtig viel Papierkram, der in der Praxis einfach keinen echten Nutzen bringt. Auch Haus und Grund Deutschland übt scharfe Kritik. Besonders an der Vorgabe, dass schon eine simple Vertragsverlängerung den Ausweis auslösen kann.

Sofern eben kein gültiger vorliegt. Sie sagen wörtlich, ein zusätzlicher Energieausweis bringt in diesen Fällen keinen relevanten Informationsgewinn, verursacht aber für Vermieter zusätzlichen Aufwand.

Und jetzt wird es richtig heftig. Schauen Sie sich mal diese Zahl an. Die offizielle Kostenschätzung berechnet für die Wirtschaft einen pauschalen Aufschlag von 20,4 Millionen Euro pro Jahr.

Und wissen Sie warum? Wörtlich? Aufgrund der Unsicherheit. Einfach unfassbar. Millionen Euro extra, rein wegen unklarer Vorgaben. Abschnitt 3. Ist das eigentlich alles ein EU-Zwang oder doch ein deutscher Alleingang?

Interessanterweise hätte die EU-Richtlinie eigentlich die freie Wahl gelassen. Also zwischen einem berechneten oder einem erfassten Verbrauch. Beschlossen hat der Bundestag aber etwas anderes.

Bestehende Nichtwohngebäude bekommen ab 2027 zwingend und strikt nur noch den Bedarfsausweis. Teil 4. Kommen wir zu den harten Fakten und extrem wichtigen Rechenregeln.

Passen Sie jetzt bitte gut auf, denn hier gibt es ständig Verwirrung. Ich sage es deshalb ganz ausdrücklich, die neuen Klassen A bis G gelten nur für Nichtwohngebäude.

Wohngebäude behalten strikt das bisherige System von A plus bis H. Bitte auf gar keinen Fall vermischen. Haben Sie schon mal von diesem Faktor 0,7 gehört? Ganz viele denken, das wäre eine neue Klassengrenze.

Falsch. Die 0,7 ist lediglich der Primärenergiefaktor der Wärme im rechnerischen Referenzgebäude. Es ist absolut keine Grenze für das Gebäude selbst und auch kein allgemeiner Faktor für Fernwärme.

Und hier ist der vielleicht allerwichtigste Fakt überhaupt zu § 41. Das ist keine Grenze für Ihr Gebäude. Er regelt wirklich nur, unter welchen Bedingungen ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis als Nachweis für die Sanierungsanforderungen bestehender Nichtwohngebäude zählt.

Und auch das passiert nur auf Verlangen der Behörde. Wenn die Behörde dann auf Verlangen wirklich fragt, zählt dieser vor 2027 ausgestellte Bedarfsausweis nur dann als Nachweis für diese Sanierungsanforderungen, wenn sein Wert unter dem 0,5-fachen Skalenendwert liegt.

Ab 2033 ist es dann der 0,4-fache Skalenendwert. Nochmal ganz deutlich, das Gebäude selbst wird dadurch niemals illegal. Kommen wir zum fünften und letzten Punkt.

Unser Fazit zum Bedarfsausweis in Nordrhein-Westfalen. Wir befürworten den Bedarfsausweis enorm und finden ihn absolut großartig. Warum? Weil er einfach viel aussagekräftiger ist.

Er bewertet ganz objektiv die Physik des Gebäudes. Und nicht, ob der Vormieter im tiefsten Winter bei 25 Grad im T-Shirt auf dem Sofa saß. Was wir und viele Experten aber kritisieren, ist rein dieser massive Zusatzaufwand ab dem 1.

Januar 2027. Die ganzen neuen Rechennormen, die Pflichtklassen, das alles erzeugt einen immensen bürokratischen Aufwand. Macht am Ende des Tages aber kein einziges Gebäude auch nur ein bisschen wärmer, dichter oder energiesparender.

Also, warum auf die neue Bürokratie ab 2027 warten? Holen Sie sich Ihren Ausweis noch 2026 und Sie sind für exakt 10 Jahre komplett abgesichert. Räumen Sie das Thema direkt vom Tisch.

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