Ehrliche Antworten

Die Fragen, die vor der Beauftragung wirklich gestellt werden

Antworten zu Pflicht, Preisen, DIBt-Registrierung, Ablauf und GModG-Lage 2027, die Fragen, die Eigentümer, Makler und Verwaltungen in NRW vor der Beauftragung stellen.

So erreichen Sie uns persönlich:

info@bedarfsausweis.nrw0152 060 777 67

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann ist sie vermutlich gebäudespezifisch, und genau dafür ist die kostenlose Vorprüfung da. Oder rufen Sie einfach an.

Adresse
Rudolfplatz 3, 50674 Köln
Telefon
0152 060 777 67
E-Mail
info@bedarfsausweis.nrw
  • DIBt-registriert
  • 10 Jahre gültig
  • Festpreis vor Beauftragung

FAQ

Acht Antworten, die Ihnen die Entscheidung erleichtern

Wie lange ist ein Bedarfsausweis gültig?

Zehn Jahre. Ein heute erstellter Bedarfsausweis passt damit auch in die neue Rechtslage ab 2027. Sie kaufen nichts doppelt.

Wird der Ausweis registriert, und von wem erstellt?

Jeder Ausweis wird von ausstellungsberechtigten Personen erstellt und beim DIBt registriert. Das ist das Dokument, das bei Käufern, Banken und Behörden Bestand hat, kein Formular-Export.

Was kostet ein Bedarfsausweis in NRW?

Einfamilienhaus 299 EUR, Mehrfamilienhaus 399 EUR, Nichtwohngebäude 899 EUR und Mischgebäude 899 EUR statt 1.298 EUR. Das sind Endpreise für ganz NRW ohne Umsatzsteuerausweis (§ 19 UStG).

Muss jemand zu meinem Gebäude kommen?

Nein. Der Bedarfsausweis entsteht aus Ihren Unterlagen: Pläne, Baujahr, Angaben zu Heizung und Gebäudehülle. Sie schicken alles digital, wir prüfen vom Standort Köln aus und rufen an, wenn etwas unklar ist.

Ich habe keine vollständigen Verbrauchsdaten. Geht das trotzdem?

Genau dafür ist der Bedarfsausweis gemacht. Er wird aus Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet und braucht keine drei Verbrauchsjahre. Fehlende Daten sind bei Verkauf, Erbe und Leerstand der Normalfall.

Was ändert das GModG ab 2027 für mich?

Das GModG ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt erschienen; der Energieausweis-Teil tritt am 01.01.2027 in Kraft. Dann gilt: Bei Verkauf und Vermietung ist für Nichtwohngebäude ein Energieausweis auf Basis der energetischen Bilanzierung (Bedarfsausweis) vorgeschrieben; den Verbrauchsausweis gibt es nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Für Wohngebäude entfällt die bisherige 1977er-Bedarfspflicht. Was das für Ihr Gebäude konkret bedeutet, ordnen wir in der kostenlosen Vorprüfung ein.

Ist Köln die echte Adresse?

Ja. Rudolfplatz 3, 50674 Köln ist der einzige Standort, bewusst. Keine erfundenen Zweigstellen, dafür digitale Prozesse, die für ganz NRW funktionieren, von Düsseldorf bis ins Sauerland.

Betreuen Sie auch Makler und Verwaltungen mit mehreren Objekten?

Ja, mit einem Ansprechpartner, Festpreisen für Wohngebäude und verbindlichen Abläufen vom Einzelobjekt bis zum Bestand. Details stehen auf der Seite für Makler und Verwaltungen.

Ihre Frage war gebäudespezifisch? Dann lassen Sie es prüfen.

Schicken Sie die Eckdaten. Sie bekommen eine fachliche Einordnung und den Preis, kostenlos und bevor Sie etwas beauftragen.

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Was Kunden uns schreiben

Echte Rückmeldungen von Eigentümern, Maklern und Verwaltungen, die ihren Energieausweis bei uns beauftragt haben.

„Ganz herzlichen Dank für die prompte Abwicklung und den tollen Service. Ich empfehle Sie sehr gern weiter.“

Martina Liedtke Bremen

„Wir schätzen Ihre zuverlässige und professionelle Arbeitsweise sehr und bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit. Wir behalten Sie selbstverständlich für zukünftige Projekte und Anfragen im Blick.“

Elyes Ben Brahim Longhi Immo/Consult Hannover

„Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Das Ergebnis des Energieausweises überrascht den Eigentümer und mich sehr. Ich freue mich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.“

Bianca Müller Seeluft Immobilien Husum