Wohnen und Gewerbe unter einem Dach
Bedarfsausweis für MischgebäudeLaden unten, Wohnung oben, sauber getrennt.
Bedarfsausweis für Mischgebäude in NRW: saubere Trennung von Wohn- und Gewerbeanteilen für 899 EUR statt 1.298 EUR.
899 EUR statt 1.298 EUR.
Ob ein Ausweis reicht oder Wohn- und Gewerbeanteile getrennt betrachtet werden müssen, klären wir in der kostenlosen Vorprüfung, erst dann steht der Preis.
- Adresse
- Rudolfplatz 3, 50674 Köln
- Telefon
- 0152 060 777 67
- info@bedarfsausweis.nrw
- DIBt-registriert
- 10 Jahre gültig
- Festpreis vor Beauftragung
Der häufigste Fehler
Der häufigste Fehler: ein Ausweis für zwei Welten
Eine Bäckerei im Erdgeschoss heizt anders als die Wohnung darüber, und ein Verbrauchsausweis über das ganze Haus vermischt beides ungeprüft. Der Bedarfsausweis trennt die Nutzungsanteile sauber und bewertet jede Seite so, wie sie wirklich ist.
Ob ein Ausweis für das ganze Gebäude reicht oder getrennte Betrachtungen nötig sind, hängt von den Nutzungsanteilen ab. Das klären wir kostenlos vorab; der veröffentlichte Endpreis beträgt 899 EUR statt 1.298 EUR.
Typische Fälle
Woran Sie ein Mischgebäude erkennen
Das Ladenlokal mit Wohnungen darüber in der Düsseldorfer Innenstadt, die Arztpraxis im Wohnhaus in Bonn, die Gastronomie mit Dienstwohnung im Ruhrgebiet. In NRW gehören diese Gebäude zum Stadtbild, und zur täglichen Praxis unseres Teams.
Die Faustregel: Wenn mehr als ein kleiner Nebenraum gewerblich genutzt wird, lohnt die fachliche Einordnung. Was für Ihr Gebäude gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Vorprüfung verbindlich.
Unterlagen
Was wir brauchen, und was nicht
Die Voranalyse erfasst die Daten aus dem Bestellformular vollständig. Je nach Gebäude können anschließend zusätzliche Unterlagen wie Pläne oder Flächenaufstellungen nötig sein, die Übersicht zeigt, was typischerweise dazugehört.
- Baujahr des Gebäudes Pflicht
- Wohnfläche oder Pläne Pflicht
- Angaben zu Heizung & Warmwasser Pflicht
- Sanierungen (Dämmung, Fenster, Dach) Optional
- Verbrauchsabrechnungen Nicht nötig
- Nutzungszonen und -flächen Pflicht
- Angaben zu Lüftung/Kühlung & Beleuchtung Pflicht
- Pläne oder Flächenaufstellung Pflicht
- Bei Mischgebäuden: Wohn-/Gewerbeanteile Optional
- Verbrauchsabrechnungen Nicht nötig
Häufige Fragen
Was Eigentümer von Mischgebäuden fragen
Wann ist mein Gebäude ein Mischgebäude?
Wenn Wohn- und Nichtwohnnutzung unter einem Dach zusammenkommen und die abweichende Nutzung fachlich relevant ist. Die Faustregel: Wenn mehr als ein kleiner Nebenraum gewerblich genutzt wird, lohnt die Einordnung.
Bekommt ein Mischgebäude einen oder zwei Ausweise?
Das hängt von den Nutzungsanteilen ab und muss fachlich geprüft werden. In der Vorprüfung sagen wir Ihnen verbindlich, welche Struktur für Ihr Gebäude die richtige ist, und was sie kostet.
Gilt für Mischgebäude auch die neue GModG-Pflicht?
Den Verbrauchsausweis gibt es ab dem 01.01.2027 nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Mischgebäude mit Gewerbeanteil fallen daher auf den Bedarfsausweis (§ 81 GModG) zurück. Wie das für Ihr konkretes Gebäude aussieht, ordnen wir in der Vorprüfung ein, je nachdem, wie groß der Gewerbeanteil ist.
Klären Sie die Nutzung, bevor der Käufer danach fragt.
Schicken Sie die Eckdaten. Wir prüfen, ob Wohn- und Gewerbeanteile getrennt betrachtet werden müssen, und nennen Ihnen den Preis, bevor irgendetwas kostet.
Mischgebäude einordnen lassen