bedarfsausweis® Nordrhein-Westfalen
Der Energieausweis, der Ihr Gebäude zeigt.Nicht das Heizverhalten des letzten Mieters.
Sie verkaufen oder vermieten und brauchen einen Energieausweis? Der Bedarfsausweis wird aus Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet, nicht aus dem Heizverhalten früherer Bewohner. So bleibt die Aussage auch bei Leerstand, Mieterwechsel und Altbau nachvollziehbar.
Klarheit, bevor Sie zahlen.
Schicken Sie uns die Eckdaten. Wir ordnen Ihr Gebäude fachlich ein und nennen den Preis. Erst dann entscheiden Sie, nicht vorher.
- Adresse
- Rudolfplatz 3, 50674 Köln
- Telefon
- 0152 060 777 67
- info@bedarfsausweis.nrw
- DIBt-registriert
- 10 Jahre gültig
- Festpreis vor Beauftragung
Die Kernfrage
Zwei Ausweise. Nur einer sagt etwas über Ihr Gebäude.
Drei Jahre Abrechnungen, ein leerstehendes Jahr, ein Mieter, der bei offenem Fenster heizt: Der Verbrauchsausweis bildet all das ab, nur eben nicht zuverlässig das Gebäude. Wer damit in ein Preisgespräch geht, verkauft eine Zufallszahl.
Der Bedarfsausweis geht den anderen Weg: Er berechnet aus Hülle, Anlagentechnik und Nutzung, was Ihr Gebäude energetisch wirklich ist, unabhängig davon, wer darin gewohnt hat.
Der Bedarfsausweis
- Bewertet das Gebäude: Hülle, Anlagentechnik, Nutzung
- Braucht keine drei Verbrauchsjahre
- Stabil bei Leerstand, Erbe und Mieterwechsel
- Ab 01.01.2027 bei Gewerbe die Pflicht-Variante
Der Verbrauchsausweis
- Bildet das Heizverhalten der Bewohner ab
- Nur belastbar bei drei vollständigen, repräsentativen Jahren
- Anfällig für Leerstand und Nutzerwechsel
- Für Wohngebäude zulässig, wenn die Daten stimmen
Preise
Festpreise, die ihren Namen verdienen
Wohngebäude zum klaren Festpreis, egal, ob Ihr Gebäude in Düsseldorf, Bielefeld oder im kleinsten Ort in NRW steht. Auch Nichtwohn- und Mischgebäude haben klare Endpreise: 899 EUR nach kostenloser Vorprüfung.
Alle Preise sind Endpreise, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (§ 19 UStG, Kleinunternehmerregelung). Inklusive fachlicher Prüfung, DIBt-Registrierung und digitaler Lieferung. Alle Preise im Detail.
Der Ablauf
Vier Schritte zum registrierten Ausweis
Kein Formular-Marathon, kein Vertriebsdruck, keine Beauftragung im Blindflug. Sie entscheiden erst, wenn Richtung und Preis feststehen.
Eckdaten schicken
Kontakt, vollständige Adresse und Gebäudedaten in einem Vorgang übermitteln.
Fachliche Prüfung
Wir ordnen Typ, Nutzung und Datenlage ein und sagen, welche Unterlagen wirklich fehlen.
Berechnung & Registrierung
Ausstellungsberechtigte Fachleute berechnen den Ausweis und registrieren ihn beim DIBt.
Digitaler Ausweis
Sie erhalten das registrierte Dokument digital, zehn Jahre gültig.
Ihr Gebäudetyp
Drei Gebäudetypen, drei klare Wege
Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Mischgebäude stellen unterschiedliche Anforderungen an den Ausweis. Wenn Sie unsicher sind, wo Ihr Gebäude hingehört: Genau dafür ist die kostenlose Vorprüfung da.
Und die Unterlagen? Weniger als befürchtet, die Übersicht zeigt, was wirklich gebraucht wird. Verbrauchsabrechnungen gehören ausdrücklich nicht dazu.
Unterlagen
Was wir brauchen, und was nicht
Die Voranalyse erfasst die Daten aus dem Bestellformular vollständig. Je nach Gebäude können anschließend zusätzliche Unterlagen wie Pläne oder Flächenaufstellungen nötig sein, die Übersicht zeigt, was typischerweise dazugehört.
- Baujahr des Gebäudes Pflicht
- Wohnfläche oder Pläne Pflicht
- Angaben zu Heizung & Warmwasser Pflicht
- Sanierungen (Dämmung, Fenster, Dach) Optional
- Verbrauchsabrechnungen Nicht nötig
- Nutzungszonen und -flächen Pflicht
- Angaben zu Lüftung/Kühlung & Beleuchtung Pflicht
- Pläne oder Flächenaufstellung Pflicht
- Bei Mischgebäuden: Wohn-/Gewerbeanteile Optional
- Verbrauchsabrechnungen Nicht nötig
Bedarfsausweis Wohngebäude
Bedarfsausweis für Haus oder Wohnung in NRW: bewertet wird Ihr Gebäude, nicht das Heizverhalten der letzten Bewohner. Festpreis: EFH 299 EUR, MFH 399 EUR.
Bedarfsausweis Nichtwohngebäude
Bedarfsausweis für Büro, Praxis, Laden, Halle oder Gewerbe in NRW, bei Verkauf und Vermietung ab dem 01.01.2027 Pflicht. Endpreis 899 EUR.
Bedarfsausweis Mischgebäude
Bedarfsausweis für Mischgebäude in NRW: saubere Trennung von Wohn- und Gewerbeanteilen für 899 EUR statt 1.298 EUR.
Servicegebiet
Für ganz Nordrhein-Westfalen, mit echtem Standort in Köln
Unser Büro liegt am Rudolfplatz in Köln. Von dort aus bearbeiten wir Anfragen aus ganz NRW digital und telefonisch, ohne erfundene Zweigstellen, dafür mit einem Standard, der überall gilt: gleiche Prüfung, gleiche Festpreise, vom Rhein bis zum Sauerland.
Fünf Regierungsbezirke, zehn Städte mit eigener Seite, und jeder Ort dazwischen über dieselbe kostenlose Vorprüfung.
Ab 01.01.2027: Bedarfsausweis-Pflicht für Gewerbe
Das GModG ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt erschienen: Bei Verkauf und Vermietung von Nichtwohngebäuden ist ab dem 01.01.2027 nur noch der Energieausweis auf Basis der Bilanzierung zulässig, der Verbrauchsausweis entfällt. Für reine Wohngebäude bleibt die Wahl, aber die berechnete Variante bleibt die aussagekräftigere. Was das für Ihr Gebäude bedeutet, ordnen wir ein.
Für Makler und Verwaltungen
Sie betreuen mehrere Objekte oder einen ganzen Bestand? Ein Ansprechpartner, Festpreise für Wohngebäude, verbindliche Abläufe, vom Einzelobjekt bis zum Portfolio in ganz NRW.
Häufige Fragen
Was Eigentümer vor der Beauftragung fragen
Die fünf Fragen, die uns am häufigsten erreichen, ehrlich beantwortet. Mehr steht im FAQ.
Muss jemand zu meinem Gebäude kommen?
Nein. Der Bedarfsausweis entsteht aus Ihren Unterlagen: Pläne, Baujahr, Angaben zu Heizung und Gebäudehülle. Sie schicken alles digital, wir prüfen vom Standort Köln aus und rufen an, wenn etwas unklar ist. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Ich habe keine vollständigen Verbrauchsdaten. Geht das trotzdem?
Genau dafür ist der Bedarfsausweis gemacht. Er wird aus Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet und braucht keine drei Verbrauchsjahre. Fehlende oder verzerrte Verbrauchsdaten sind für uns der Normalfall, bei Verkauf, Leerstand und Mieterwechsel.
Was kostet ein Bedarfsausweis in NRW?
Einfamilienhaus: 299 EUR, Mehrfamilienhaus: 399 EUR, Nichtwohngebäude: 899 EUR, Mischgebäude: 899 EUR statt 1.298 EUR. Alle Preise sind Endpreise nach § 19 UStG.
Wer stellt den Ausweis aus, und wird er registriert?
Energieausweise dürfen nur von ausstellungsberechtigten Personen erstellt werden. Jeder Ausweis über uns wird von berechtigten Ausstellern erstellt und beim DIBt registriert. Sie bekommen ein Dokument, das bei Käufern, Banken und Behörden Bestand hat.
Gilt der Ausweis auch für die neue Gesetzeslage ab 2027?
Ja. Mit dem GModG (verkündet 28.07.2026) ist für Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2027 bei Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und er bleibt für Wohngebäude die aussagekräftigere Variante. Ein heute erstellter Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig und passt damit auch in die neue Rechtslage.
Jetzt wissen Sie, warum wir anders arbeiten. Bleibt die Frage: Was ist Ihr Gebäude wert?
Schicken Sie uns die Eckdaten. Sie bekommen eine fachliche Einordnung und einen klaren Preis, kostenlos, bevor Sie etwas beauftragen.
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