bedarfsausweis® Nordrhein-Westfalen

Der Energieausweis, der Ihr Gebäude zeigt.Nicht das Heizverhalten des letzten Mieters.

Sie verkaufen oder vermieten und brauchen einen Energieausweis? Der Bedarfsausweis wird aus Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet, nicht aus dem Heizverhalten früherer Bewohner. So bleibt die Aussage auch bei Leerstand, Mieterwechsel und Altbau nachvollziehbar.

So erreichen Sie uns persönlich:

info@bedarfsausweis.nrw0152 060 777 67

Klarheit, bevor Sie zahlen.

Schicken Sie uns die Eckdaten. Wir ordnen Ihr Gebäude fachlich ein und nennen den Preis. Erst dann entscheiden Sie, nicht vorher.

Adresse
Rudolfplatz 3, 50674 Köln
Telefon
0152 060 777 67
E-Mail
info@bedarfsausweis.nrw
  • DIBt-registriert
  • 10 Jahre gültig
  • Festpreis vor Beauftragung

Die Kernfrage

Zwei Ausweise. Nur einer sagt etwas über Ihr Gebäude.

Drei Jahre Abrechnungen, ein leerstehendes Jahr, ein Mieter, der bei offenem Fenster heizt: Der Verbrauchsausweis bildet all das ab, nur eben nicht zuverlässig das Gebäude. Wer damit in ein Preisgespräch geht, verkauft eine Zufallszahl.

Der Bedarfsausweis geht den anderen Weg: Er berechnet aus Hülle, Anlagentechnik und Nutzung, was Ihr Gebäude energetisch wirklich ist, unabhängig davon, wer darin gewohnt hat.

Zum ausführlichen Vergleich der beiden Ausweisarten →

Der Bedarfsausweis

berechnet aus Hülle & Technik
  • Bewertet das Gebäude: Hülle, Anlagentechnik, Nutzung
  • Braucht keine drei Verbrauchsjahre
  • Stabil bei Leerstand, Erbe und Mieterwechsel
  • Ab 01.01.2027 bei Gewerbe die Pflicht-Variante

Der Verbrauchsausweis

übernimmt vergangene Abrechnungen
  • Bildet das Heizverhalten der Bewohner ab
  • Nur belastbar bei drei vollständigen, repräsentativen Jahren
  • Anfällig für Leerstand und Nutzerwechsel
  • Für Wohngebäude zulässig, wenn die Daten stimmen
Beide Ausweise können rechtlich zulässig sein, sie beantworten nur verschiedene Fragen. Welche Grundlage zu Ihrem Gebäude passt, klärt die kostenlose Vorprüfung.

Preise

Festpreise, die ihren Namen verdienen

Wohngebäude zum klaren Festpreis, egal, ob Ihr Gebäude in Düsseldorf, Bielefeld oder im kleinsten Ort in NRW steht. Auch Nichtwohn- und Mischgebäude haben klare Endpreise: 899 EUR nach kostenloser Vorprüfung.

Der Ablauf

Vier Schritte zum registrierten Ausweis

Kein Formular-Marathon, kein Vertriebsdruck, keine Beauftragung im Blindflug. Sie entscheiden erst, wenn Richtung und Preis feststehen.

  1. Eckdaten schicken

    Kontakt, vollständige Adresse und Gebäudedaten in einem Vorgang übermitteln.

  2. Fachliche Prüfung

    Wir ordnen Typ, Nutzung und Datenlage ein und sagen, welche Unterlagen wirklich fehlen.

  3. Berechnung & Registrierung

    Ausstellungsberechtigte Fachleute berechnen den Ausweis und registrieren ihn beim DIBt.

  4. Digitaler Ausweis

    Sie erhalten das registrierte Dokument digital, zehn Jahre gültig.

Ihr Gebäudetyp

Drei Gebäudetypen, drei klare Wege

Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Mischgebäude stellen unterschiedliche Anforderungen an den Ausweis. Wenn Sie unsicher sind, wo Ihr Gebäude hingehört: Genau dafür ist die kostenlose Vorprüfung da.

Und die Unterlagen? Weniger als befürchtet, die Übersicht zeigt, was wirklich gebraucht wird. Verbrauchsabrechnungen gehören ausdrücklich nicht dazu.

Unterlagen

Was wir brauchen, und was nicht

Die Voranalyse erfasst die Daten aus dem Bestellformular vollständig. Je nach Gebäude können anschließend zusätzliche Unterlagen wie Pläne oder Flächenaufstellungen nötig sein, die Übersicht zeigt, was typischerweise dazugehört.

Wohngebäude EFH · ZFH · MFH
  • Baujahr des Gebäudes Pflicht
  • Wohnfläche oder Pläne Pflicht
  • Angaben zu Heizung & Warmwasser Pflicht
  • Sanierungen (Dämmung, Fenster, Dach) Optional
  • Verbrauchsabrechnungen Nicht nötig
Nichtwohn- & Mischgebäude Büro · Praxis · Handel · Halle
  • Nutzungszonen und -flächen Pflicht
  • Angaben zu Lüftung/Kühlung & Beleuchtung Pflicht
  • Pläne oder Flächenaufstellung Pflicht
  • Bei Mischgebäuden: Wohn-/Gewerbeanteile Optional
  • Verbrauchsabrechnungen Nicht nötig

Servicegebiet

Für ganz Nordrhein-Westfalen, mit echtem Standort in Köln

Unser Büro liegt am Rudolfplatz in Köln. Von dort aus bearbeiten wir Anfragen aus ganz NRW digital und telefonisch, ohne erfundene Zweigstellen, dafür mit einem Standard, der überall gilt: gleiche Prüfung, gleiche Festpreise, vom Rhein bis zum Sauerland.

Fünf Regierungsbezirke, zehn Städte mit eigener Seite, und jeder Ort dazwischen über dieselbe kostenlose Vorprüfung.

Alle Servicegebiete im Überblick →

Stilisierte Karte von Nordrhein-Westfalen mit den fünf Regierungsbezirken, dem Standort Köln und zehn betreuten Städten.Die fünf Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Detmold und Münster sind nummeriert. Der Standort Köln am Rudolfplatz ist hervorgehoben; zehn Städte mit eigenen Seiten sind als Punkte markiert.12345DüsseldorfEssenDuisburgWuppertalDortmundBochumBielefeldBonnAachenMünsterStandort Köln
  1. Düsseldorf Düsseldorf · Essen · Duisburg · Wuppertal
  2. Köln Bonn · Aachen
  3. Arnsberg Dortmund · Bochum
  4. Detmold Bielefeld
  5. Münster Münster
Ein Standort in Köln, fünf Bezirke, ein Standard, digitale Bearbeitung für ganz Nordrhein-Westfalen.

Häufige Fragen

Was Eigentümer vor der Beauftragung fragen

Die fünf Fragen, die uns am häufigsten erreichen, ehrlich beantwortet. Mehr steht im FAQ.

Muss jemand zu meinem Gebäude kommen?

Nein. Der Bedarfsausweis entsteht aus Ihren Unterlagen: Pläne, Baujahr, Angaben zu Heizung und Gebäudehülle. Sie schicken alles digital, wir prüfen vom Standort Köln aus und rufen an, wenn etwas unklar ist. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.

Ich habe keine vollständigen Verbrauchsdaten. Geht das trotzdem?

Genau dafür ist der Bedarfsausweis gemacht. Er wird aus Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet und braucht keine drei Verbrauchsjahre. Fehlende oder verzerrte Verbrauchsdaten sind für uns der Normalfall, bei Verkauf, Leerstand und Mieterwechsel.

Was kostet ein Bedarfsausweis in NRW?

Einfamilienhaus: 299 EUR, Mehrfamilienhaus: 399 EUR, Nichtwohngebäude: 899 EUR, Mischgebäude: 899 EUR statt 1.298 EUR. Alle Preise sind Endpreise nach § 19 UStG.

Wer stellt den Ausweis aus, und wird er registriert?

Energieausweise dürfen nur von ausstellungsberechtigten Personen erstellt werden. Jeder Ausweis über uns wird von berechtigten Ausstellern erstellt und beim DIBt registriert. Sie bekommen ein Dokument, das bei Käufern, Banken und Behörden Bestand hat.

Gilt der Ausweis auch für die neue Gesetzeslage ab 2027?

Ja. Mit dem GModG (verkündet 28.07.2026) ist für Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2027 bei Verkauf und Vermietung nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und er bleibt für Wohngebäude die aussagekräftigere Variante. Ein heute erstellter Bedarfsausweis ist zehn Jahre gültig und passt damit auch in die neue Rechtslage.

Jetzt wissen Sie, warum wir anders arbeiten. Bleibt die Frage: Was ist Ihr Gebäude wert?

Schicken Sie uns die Eckdaten. Sie bekommen eine fachliche Einordnung und einen klaren Preis, kostenlos, bevor Sie etwas beauftragen.

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Direkt aus unserer Inbox

Was Kunden uns schreiben

Echte Rückmeldungen von Eigentümern, Maklern und Verwaltungen, die ihren Energieausweis bei uns beauftragt haben.

„Ganz herzlichen Dank für die prompte Abwicklung und den tollen Service. Ich empfehle Sie sehr gern weiter.“

Martina Liedtke Bremen

„Wir schätzen Ihre zuverlässige und professionelle Arbeitsweise sehr und bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit. Wir behalten Sie selbstverständlich für zukünftige Projekte und Anfragen im Blick.“

Elyes Ben Brahim Longhi Immo/Consult Hannover

„Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Das Ergebnis des Energieausweises überrascht den Eigentümer und mich sehr. Ich freue mich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.“

Bianca Müller Seeluft Immobilien Husum